Platzordnung
Sehr geehrter Campinggast,
die Betreiber und Mitarbeiter der Campinganlage Gut Kalberschnacke heißen Sie herzlich Willkommen und wünschen Ihnen eine gute Erholung. Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Interesse aller Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft auf dem Campingplatz stören könnte.
Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW gilt selbstverständlich auch auf unserer Campinganlage und ist zwingend einzuhalten.
Beachten Sie deshalb bitte die nachstehenden Regelungen.
1. Der Zutritt zum Campingplatz ist grundsätzlich nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast oder Besucher in der Rezeption wieder ab. Der Campinggast oder Besucher zahlt am Tag der Abreise nach dem aushängenden Entgeltverzeichnis die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
2. Gezahlte Kautionen für Chipkarten, Schlüssel und Adapter werden am Tag der Abreise bei Rückgabe erstattet.
3. Beim Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie der Abstellung von Pkws folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind unter Beachtung der Nutzungshinweise pfleglich und schonend zu behandeln bzw. zu nutzen. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher von Beschädigungen wird schadensersatzpflichtig.
5. Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten.
6. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen sowie Geschirrspülen untersagt. Dafür sind die Spülplätze in der Küche und Waschplätze sowie Waschmaschinen und Trockner im Wäscheraum vorgesehen. Das Waschen der Wohnwagen von Touristen und jeglicher Kraftfahrzeuge ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
7. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflächen sind nur im Dauercamperbereich nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet. Das Anlegen von Gräben ist verboten. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke (Heringe) oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht. Das Sprengen bzw. Wässern von Rasenflächen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.
8. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Ausschilderung.
9. Hunde sind grundsätzlich immer an der Leine zu halten. Die Besitzer haben dafür zu sorgen, dass das Campingplatzgelände durch ihre Tiere nicht verschmutzt wird. Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Für verursachte Schäden haftet grundsätzlich der Hundehalter. Hunde dürfen die Sanitärgebäude nicht betreten! Bitte beachten Sie unsere separaten Regeln für Hundebesitzer.
10. Das Befahren des Campingplatzes darf nur im Schritttempo erfolgen und ist auf das Notwendigste zu beschränken. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO.
11. Für die Zeit von 22.00 – 07.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr gilt auf dem Campingplatz Platzruhe. Während dieser Zeit dürfen keine Kraftfahrzeuge den Campingplatz befahren. Nachtruhe ist ab 23.00 Uhr. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Der Geräuschpegel vom angemieteten Stellplatz darf von den umliegenden Stellplätzen nicht als störend empfunden werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.
12. Es ist kein offenes Feuer erlaubt. Bei Bedarf ist dies beim Betreiber anzumelden. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche nur erlaubt, wenn keine Nachbarn belästigt werden. Feuerkörbe und Feuerschalen sind verboten. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen, nach 24 Uhr ist die Glut zu löschen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandgefahrstufe ein Grillverbot aussprechen.