Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermietung eines Platzes für Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt oder für die Vermietung eines Schlaffasses zwischen dem Gast und der Campinganlage Gut Kalberschnacke GmbH (nachfolgend Vermieter genannt). Sie ergänzen die Vorschriften des BGB zum Mietvertragsrecht nach §§ 535 BGB ff.
Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Annahme der Anmeldung vor Ort bei einer spontanen Anreise bzw. mit der elektronischen Zusendung der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
- Ein Stell-/Zeltplatz dient dem Aufstellen einer Campinganlage (ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil oder ein Zelt). Ein kleines Beistellzelt von maximal 2×2 m darf kostenlos zusätzlich auf dem Stellplatz platziert werden. Dies geht aus der Camping- und Wochenendplatzverordnung §2 Ziff. 1-3 hervor. Bei Personen eines 2. Hausstandes muss ein zweiter Platz hinzugebucht werden.
- Bei einem Platzangebot ist eine Buchung mit maximal 3 gemeinsam reisenden Parteien (z. B. Paare oder Paare mit Kindern) möglich. Gruppenbuchungen sind auf der Campinganlage nicht möglich.
- Für Minderjährige gilt, dass der Vertrag mit einem gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder sonstiger gesetzlichen Vertreter) und diesem selber zustande kommt. Der gesetzliche Vertreter wird daher neben dem Minderjährigen unmittelbar selbst berechtigt und verpflichtet und muss zum Aufenthalt mit anwesend sein. Unter 18jährige werden von mindestens einem Erziehungsberechtigten begleitet.
- Der Gast, der mit einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen anreist, verpflichtet sich auf Verlangen bei Anreise einen gültigen Gasprüfungsbeleg vorzulegen.
Zahlung
- Bei einer Online-Buchung erfolgt die Bezahlung direkt zum Abschluss des Buchungsvorganges.
- Bei einer Buchung über die Reservierungsanfrage der Campinganlage hat die Bezahlung direkt beim Check-in zu erfolgen.
- Bei einer Verkürzung des Aufenthaltes oder eines Platzverweises erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Rechnungsbetrages.
Rücktritt und Stornierung
- Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch berufliche oder private Gründe entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
- Der Rücktrittswunsch ist vom Gast schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines Rücktritts besteht folgender pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Rechnungsbetrag)
a. bis 60 Tage vor Anreise: 10%
b. 59 bis 30 Tage vor Anreise: 40%
c. 29 bis 7 Tage vor Anreise: 80%
d. bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen: 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. - Dem Gast ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
An- und Abreise
- Der gebuchte Stellplatz, Zeltplatz oder das gebuchte Mietobjekt steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Andere Anreisewünsche bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
- Bei einer Ankunft nach 18.00 Uhr am Anreisetag ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt dies, so ist der Vermieter berechtigt, den Stellplatz/Zeltplatz oder das Mietobjekt bei einer gebuchten Einzelübernachtung ab 18.00 Uhr am Anreisetag, bei mehreren gebuchten Übernachtungen ab 11.00 Uhr des Folgetages anderweitig zu belegen.
- Soweit nicht anders vereinbart sind der Stellplatz bzw. der Zeltplatz am Abreisetag bis 11.30 Uhr, die Mietobjekte bis 11.00 Uhr am Abreisetag vom Gast zu räumen. Der Gast hat die Campinganlage nach Räumung des Platzes oder des Mietobjektes sofort zu verlassen.
Außerordentliche Kündigung/Höhere Gewalt
- Kann der Vermieter den Platz oder das Mietobjekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, nicht zur Verfügung stellen, so kann er den Vertrag kündigen. Ansprüche des Gastes bestehen nicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Platzes bzw. Objektes zu informieren.
- Weiterhin kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Gast vertragswidrig verhält (z. B. gegen die Platzordnung verstößt bzw. das Mietobjekt vertragswidrig nutzt), so dass die Kündigung bzw. der Ausschluss durch das besondere Interesse des Vermieters gerechtfertigt ist. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Rechnungsbetrages.
Tierhaltung
- Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters vom Gast auf der Campinganlage gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten eintreten.
- Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, auch am eigenen Zelt- oder Stellplatz. Die Hunde sind außerhalb der Campinganlage Gassi zu führen. Sollte sich der Hund auf dem Gelände der Campinganlage lösen, so ist der Kot unverzüglich zu entfernen. Es ist verboten, das Haustier mit auf die Spielplätze der Campinganlage sowie in die Sanitärgebäude mitzunehmen – die Hundedusche ist von diesem Verbot ausgenommen.
- Listenhunde sowie gefährliche Hunde laut Landeshundegesetz NRW sind auf der Campinganlage nicht gestattet.
Nutzungshinweise
- Der Gast meldet sich vor erstmaligem Befahren oder Begehen der Campinganlage in der Rezeption an.
- Auf dem gesamten Gelände der Campinganlage darf nur Schritttempo gefahren werden. Es gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Achten Sie bitte auf Kinder!
- Die Ruhezeiten und das Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge sind wie folgt: Mittags: 13.00 bis 15.00 Uhr und abends: 22.00 bis 07.00 Uhr
- Die Benutzung von Musikanlagen und Soundboxen ist nicht erlaubt.
- Ab 23.00 Uhr abends gilt die Nachtruhe: Gespräche und Unterhaltungen sind in einer solchen Lautstärke zu führen, dass sich die umliegenden Gäste nicht in Ihrer Ruhe gestört fühlen, sämtliche Musik ist verboten.
- Pro Platz darf nur ein Fahrzeug geparkt werden. Zusätzliche Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz der Campinganlage geparkt werden.
- Offenes Feuer (Lagerfeuer) und Feuerschalen sind auf der Campinganlage nicht erlaubt. Das Grillen mit Holzkohlegrills kann aufgrund einer erhöhten Brandwarnstufe auf der Campinganlage untersagt werden.
- Für die Abfallbeseitigung nutzen Sie bitte die Container auf dem Parkplatz der Campinganlage. Hier darf nur Haushaltsmüll entsorgt werden – kein Sperrmüll.
- Zur Entleerung der mobilen Chemietoilette stehen den Gästen chemische WCs in den Sanitäranlagen der Campinganlage zur Verfügung.
- Auf dem Parkplatz der Campinganlage befindet sich die Entsorgungsstation für Wohnmobile und Wohnwagen. Das Grauwasser ist nur dort oder an dem Grauwasseranschluss der Stellplätze zu entsorgen.
- Weitere Nutzungsbedingungen werden in der Platzordnung geregelt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen und AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.