Platzordnung

Wir möchten, dass sich alle Gäste bei uns wohlfühlen. Gewisse Regeln sind daher ein „Muss“ und in unserer Platzordnung festgehalten.

Sehr geehrter Campinggast,
die Betreiber und Mitarbeiter der Campinganlage Gut Kalberschnacke heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen eine gute Erholung. Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Interesse aller Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft auf dem Campingplatz stören könnte.

Beachten Sie deshalb bitte die nachstehenden Regelungen.

  1. Der Zutritt zum Campingplatz ist grundsätzlich nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.  Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast oder Besucher in der Rezeption wieder ab. Der Campinggast oder Besucher zahlt am Tag der Anreise nach dem aushängenden Entgeltverzeichnis die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
  2. Gezahlte Kautionen für Chipkarten, Schlüssel und Adapter werden am Tag der Abreise bei Rückgabe erstattet.
  3. Beim Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie der Abstellung von PKWs folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
  4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind unter Beachtung der Nutzungshinweise pfleglich und schonend zu behandeln bzw. zu nutzen. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher von Beschädigungen wird schadensersatzpflichtig.
  5. Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten.
  6. In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäschewaschen sowie Geschirrspülen untersagt. Dafür sind die Spülplätze in der Küche und Waschplätze sowie Waschmaschinen und Trockner im Wäscheraum vorgesehen. Das Waschen der Wohnwagen von Touristen und jeglicher Kraftfahrzeuge ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
  7. Einfriedungen und Bepflanzungen der Standflächen sind nur im Dauergastbereich nach der Genehmigung durch den Betreiber gestattet. Das Anlegen von Gräben ist verboten. Bei der Aufstellung von Zelten oder Vorzelten ist darauf zu achten, dass durch Schnüre, Pflöcke (Heringe) oder anderes Zeltzubehör keine Gefährdung anderer Personen entsteht.
  8. Das Sprengen bzw. Wässern von Rasenflächen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt.
  9. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Ausschilderung. Nur die Entsorgung von Haushaltsmüll. Sperrmüll und andersweitiger Müll ist mitzunehmen.
  10. Hunde sind grundsätzlich immer an der Leine zu halten. Die Besitzer haben dafür zu sorgen, dass das Campingplatzgelände durch ihre Tiere nicht verschmutzt wird. Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Für verursachte Schäden haftet grundsätzlich der Hundehalter. Hunde dürfen die Sanitärgebäude nicht betreten. Bitte beachten Sie unsere separaten Hunderegeln. Listenhunde sowie gefährliche Hunde laut Landeshundegesetz NRW sind auf der Campinganlage nicht gestattet.
  11. Das Befahren des Campingplatzes darf nur im Schritttempo erfolgen und ist auf das Notwendigste zu beschränken. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO. Pro Platz darf nur ein Fahrzeug geparkt werden. Zusätzliche Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz der Campinganlage geparkt werden.
  12. Von 23.00 – 07.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr gilt auf dem Campingplatz Platzruhe. Während der Zeit von 22.00 – 07.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr dürfen keine Kraftfahrzeuge den Campingplatz befahren außer in Notsituationen. Jede Art der Ruhestörung ist zu vermeiden. Gespräche und Unterhaltungen sind in einer solchen Lautstärke zu führen, dass sich die umliegenden Gäste nicht in Ihrer Ruhe gestört fühlen, sämtliche Musik ist verboten.
  13. Es ist kein offenes Feuer erlaubt. Feuerkörbe und Feuerschalen sind verboten. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche nur erlaubt, wenn keine Nachbarn belästigt werden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen, nach 23 Uhr ist die Glut zu löschen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandgefahrstufe ein Grillverbot aussprechen.
  14. Um unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden, bitten wir Sie, für Ballspiele die empfohlenen Flächen zu nutzen. Für Kinder steht der ausgewiesene Spielplatz zur Verfügung.
  15. Das Ausheben von Löchern und Gruben auf dem Platzgelände sind verboten.
  16. Der Stellplatz ist von jedem Campinggast bei seiner Abreise wieder vollständig in Ordnung zu bringen. Notwendige Nachräumungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Platz ist am Tag der Abreise spätestens bis 11.30 Uhr zu verlassen. Für Mietobjekte gelten abweichende Regelungen.
  17. Jeder Nutzer des Campingplatzes ist verpflichtet, auf Verlagen eine gültige Gasprüfung seiner Anlage nachzuweisen.
  18. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes von oder vor dem Platz sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Genehmigung durch den Betreiber. Darüber hinaus sind die Ausübung bzw. öffentliche Darstellung parteilicher Interessen und Gruppenzugehörigkeiten auf dem Campingplatz grundsätzlich untersagt.
  19. Jegliche Untervermietung ist verboten.
  20. Der Betreiber und deren Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes ermächtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingareal und im Interesse der Gäste erscheint.
  21. Mit der Unterschrift auf der Rechnung wird diese Campingplatzordnung in allen Punkten akzeptiert.
  22. Eltern haften für die Einhaltung dieser Regelungen durch Ihre Kinder.
  23. Wer gegen die Bestimmungen der Platzordnung verstößt, kann mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden.